No. 130 – SOFORTHILFE WALDBRAND für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - FRISTSACHE

Werte Betroffene,

gestern erreichte uns die Information, dass die Sächsische Staatsregierung am 23.08. beschlossen hat, die von den wirtschaftlichen Folgen der Waldbrandbetretungsverbote im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge betroffenen Unternehmen mit einer Soforthilfe zu unterstützen! Nähere Informationen zur „Soforthilfe Waldbrand“ finden Sie hier. Es gibt auch ein ausführliches Merkblatt.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismuswirtschaft mit einer Betriebsstätte in den Gemeinden Bad Schandau, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stolpen, Struppen, Wehlen.

Vorliegen müssen
- ein Umsatzrückgang in den Monaten August und/oder September 2022 jeweils um 35 % gegenüber dem Referenzmonat August bzw. September 2019,
- ein Liquiditätsbedarf, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen entstanden ist bzw. perspektivisch auch nach September 2022 noch entstehen kann.
Das Vorliegen des Liquiditätsengpasses ist anhand einer Berechnungshilfe zu ermitteln.

Der Antrag muss bis zum 21.10.2022 gestellt werden.

Die Förderung könnte im Höchstfall (für Betriebe in Bad Schandau bzw. Sebnitz) bis zu 35 T€ betragen.

Gerne unterstützen wir Sie (z.B. mit einer Bescheinigung des Umsatzrückgangs, die Sie auf jeden Fall für den Antrag benötigen) bei der Antragstellung. Bitte beauftragen Sie uns dazu ggf. bis spätestens Montag, 26.09.2022. Für die erforderliche Bescheinigung müssen Ihre Finanzbuchhaltungsunterlagen für den Antragsmonat September bis spätestens Freitag, 07.10.2022, bei uns vorliegen.


Beeindruckt von der „Pack-an-Mentalität“ der sächsischen Landesregierung grüßen

Michael Eichhorn | Markus Ody | Dieter Morgner | Beatrix Fischer | Sandy Tischer

Sascha