Neuer Ärger mit den elektronischen Kassen

DEHOGA, Heft 02/2016 – Michael Eichhorn

Am 18.03.2016 hat das Bundesfinanzministerium einen Gesetzesentwurf für ein "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" veröffentlicht und damit die aktuelle Situation rund um die elektronischen Kassen nur weiter vernebelt.

Kassenerlass, GoBD und jetzt Zertifizierung... Dieser Artikel soll Ihnen dabei helfen, wieder den Durchblick zu gewinnen.

1. Die aktuelle Rechtslage:
Am 26.11.2010 hatte das Bundesfinanzministerium den sog. Kassenerlass in die Welt gesetzt. Damals wurde festgelegt, dass

  • elektronische Kassen, die nicht in der Lage sind, sämtliche Einzeldaten (alle Buchungen, Programmierungen etc.) zu speichern, nur noch bis zum 31.12.2016 verwendet werden dürfen und

  • Kassen, die am 26.11.2010 hätten technisch (i.d.R. mit einem einfachen externen Speichermedium) aufgerüstet werden können, auch aufgerüstet werden mussten.

So weit, so gut.

Viele Unternehmen haben die Entscheidung, ein neues Kassensystem vor Ablauf der Übergangsfrist, also zum Jahresende zu kaufen, vor sich her geschoben. Nun werden möglicherweise alle diejenigen bestraft, die frühzeitig auf ein neues, einzeldatentaugliches System umgestiegen sind.

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Bild: Icons8 team