Neuigkeiten zur “Kasse”

DEHOGA, Heft 06/2016 – Michael Eichhorn

Bereits in der zweiten Ausgabe dieser Zeitung in diesem Jahr hatte ich Ihnen über aktuelle Neuigkeiten zur Anforderung an elektronische Kassen berichtet. In der Zwischenzeit hat sich einiges getan. Deswegen und weil ich in den letzten Monaten eine enorme Resonanz auf das Thema erfahren habe, fasse ich die aktuellen Neuigkeiten hier für Sie noch einmal zusammen.

1. Aktuelle Rechtslage
Das Jahresende markiert einen wichtigen Stichtag: Ab dem 1.1.2017 dürfen nur noch solche elektronischen Kassen genutzt werden, die technisch dazu in der Lage sind, sämtliche Einzeldaten zu speichern und unverändert wiederzugeben. Das bedeutet praktisch: wer eine “alte” Registrierkasse benutzt, die nicht alle Einzeldaten wiedergeben kann, muss das System zum Jahresende tauschen. Diese Veränderung ist bereits aktuelle Rechtslage. Es besteht also für viele akuter Handlungsbedarf!

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Bild: Freepik

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