Kennen Sie eigentlich die sog. Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung?

Oder: Tücken der Statistik … (eine Glosse mit wahrem Hintergrund)

DEHOGA, Heft 05/2013 – Michael Eichhorn

Die Richtsatzsammlung ist ein wahres Wunderding. Sie bildet für viele Branchen die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen für die gesamte Bundesrepublik ab. Das heißt im Klartext: Gastbetriebe aus München und Sylt werden mit solchen aus Kleinhennersdorf und Großrückerswalde in derselben Statistik aufgeführt. Finden Sie das auch merkwürdig?

Das Bundesfinanzministerium fungiert als Herausgeber und Urheber dieser allumfassenden Unternehmensstatistik. Aus dem Inhalt der Richtsatzsammlung für 2011 zitiere ich hier kurz: “Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinn der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer Unterlagen zu schätzen.” Diese Daten können als Grundlage für eine Schätzung durch die Finanzverwaltung dienen!

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