Über das Trinkgeld – aus (fast nur) steuerlicher Sicht

DEHOGA, Heft 01/2014 – Michael Eichhorn

Aus dem Kreis unserer Seminarteilnehmer erreichte mich im letzten Jahr die Anfrage nach der Behandlung des Themas “Trinkgeld aus steuerlicher Sicht”. Auf den ersten Blick schien mir dies aus fachlicher Sicht schnell abzuhandeln zu sein, je länger ich mich aber in die Fachliteratur vertieft habe, desto vielschichtiger gestaltet sich dieses Thema. Ich möchte Ihnen deshalb an dieser Stelle eine steuerliche Lösung für alle Trinkgeldfragen anbieten.

Und ich hoffe, dass Sie daran auch praktisches Interesse haben, weil Sie und Ihre Mitarbeiter großzügig mit Trinkgeld bedacht werden (was nach Aussagen des sächsischen Bedienpersonals leider zunehmend seltener der Fall ist)...

Die vom Bundesfinanzhof schon 1963 aufgestellte steuerliche Definition klingt antiquiert, hat aber Unterhaltungswert: “Trinkgeld ist eine freiwillige und typischerweise persönliche Zuwendung an den Bedachten als eine Art honorierender Anerkennung seiner dem Leistenden gegenüber erwiesenen Mühewaltung in Form eines kleineren Geldgeschenks.”

weiterlesen »