Lohn-Steuerblitz No. 11: Informationen zum Jahreswechsel
Werte Arbeitgeber*innen,
das Jahresende ist zwar noch ein Stück entfernt.
Trotzdem möchten wir Sie schon jetzt über die zum Jahreswechsel anstehenden Änderungen informieren.
1. Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro (2025: 12,82 Euro).
Damit ändert sich auch der Minijob: Hier liegt die Verdienstgrenze dann ab Januar bei 603 € monatlich.
Alle Arbeitnehmer*innen, die derzeit zwischen 556 und 603 Euro verdienen, werden damit „automatisch“ zu geringfügig Beschäftigten werden und fallen aus der Versicherungspflicht.
Im Übergangsbereich (Gleitzone/Midijob) ändert sich die Verdienstgrenze bis 2.000 Euro nicht und liegt dann neu zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro.
Bitte übermitteln Sie uns die entsprechenden Änderungsvereinbarungen (Nachweisgesetz!).
Auch die Erhöhung zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro ist bereits beschlossen.
2. Neue Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende ab 2026
Die neuen Mindestausbildungsvergütungen gelten monatlich für alle Azubis, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen.
- 1. Ausbildungsjahr 724,00 Euro
- 2. Ausbildungsjahr 854,00 Euro
- 3. Ausbildungsjahr 977,00 Euro
- 4. Ausbildungsjahr 1.014,00 Euro
3. Künstlersozialabgabe
Ab 2026 steigt der Mindestbetrag für die Abgabepflicht auf 1.000 Euro (2025: 700 Euro).
Die Künstlersozialabgabe selbst sinkt im Jahr 2026 auf 4,9%.
Bleibt uns noch, Ihnen (das hängt nämlich ganz von der eigenen Branche ab) eine ruhige oder besonders arbeits- und damit umsatzreiche Zeit zum Jahresende zu wünschen!
Freundlich grüßen
Michael Eichhorn | Dieter Morgner | Sandy Tischer