Das neue “Kassengesetz”

die gastgeber, Heft 01-02/2017 – Michael Eichhorn

Wir hatten Sie in der letzten Ausgabe des vergangenen Jahres bereits darüber informiert, dass zum 01.01.2017 kassentechnisch alles “neu” geworden ist. Seit dem Jahresanfang müssen Kassensysteme sämtliche Einzeldaten (also jede einzelne Buchung, jedes Storno) speichern und für eine spätere Auslesung durch die Betriebsprüfung des Finanzamtes bereit halten. Eine alte Übergangsregelung aus 2010 ist nämlich Ende 2016 abgelaufen.

Das ist aber nur als Zwischenetappe auf dem Weg zum gläsernen Bargeldunternehmen, welches sich die Finanzverwaltung sehnlichst herbei wünscht, zu verstehen. Denn Ende letzten Jahres wurde das “Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” verabschiedet. Die Länder-Finanzminister, in der ersten Reihe der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Walter-Borjans (SPD), hatten sich zunächst noch gegen eine (aus Praktikersicht sinnvolle) Übergangsregelung gewehrt. Am Ende hat der Bundesfinanzminister sich (Gott sei Dank) durchgesetzt.

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