Die neuen GoBD und ihre praktischen Auswirkungen

DEHOGA, Heft 06/2015 – Michael Eichhorn

Im November 2014 hatte der Bundesfinanzminister nach jahrelangen Abstimmungsarbeiten mit verschiedenen Verbänden (z.B. der Bundessteuerberaterkammer, deren Mitwirkung daran allerdings kaum zu erkennen ist) die sog. GoBD als alle deutschen Finanzbehörden bindende Verwaltungsanweisung erlassen. GoBD steht für: “Grundsätze ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff”. Auch wenn die fachlichen Diskussionen zu diesem Thema bis heute nicht enden wollen, sehe ich für alle Unternehmen einen dringenden Aufklärungsbedarf.

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