Geänderte umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Saunaleistungen im Gastgewerbe

Umsatzsteuer-Rundschau, Heft 08/2016 – Michael Eichhorn

Vom Endverbraucher nahezu unbemerkt hat die Finanzverwaltung eine weitere vermeintliche Besteuerungslücke bei der ermäßigten Umsatzbesteuerung von Leistungen, die typischerweise an Hotelgäste erbracht werden, geschlossen: Seit dem 1.7.2015 unterliegen Saunaleistungen dem Regelsteuersatz. Das Wort von der “Saunasteuer” (z.B. Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung v. 23.5.2015) machte in der Branche die Runde. Hotelbetriebe sind landauf landab einigermaßen ratlos, wie sie nun verfahren sollen.

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