Parkplatz wie Sauna wie Frühstück – Neuigkeiten von der Umsatzsteuer

DEHOGA, Heft 04/2016 – Michael Eichhorn

Nun ist es also passiert: Der Bundesfinanzhof hat am 01.03.2016 entschieden, dass ein Parkplatz, der einem Übernachtungsgast unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, nicht mit der 7 %igen Umsatzsteuer des Zimmerpreises abgegolten ist. Es muss ein Erlösanteil herausgerechnet werden, für den 19 % Umsatzsteuer gelten.

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