Wo fängt Gesundheitsförderung an und wo hört der Spaß auf?

16.03.2026

600 € darf man als Unternehmen pro Mitarbeiter (w/m/d) pro Jahr steuerfrei in die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) investieren. Aber wie setzt man das sinnvoll ein? Welche Leistungen sind möglich und welche Angebote gehen nicht als Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung durch?

So viele Fragezeichen, dass wir das Thema auf unseren CZA-Stammtisch geholt und mit unseren BGF-Experten SPOORTH von Reha-aktiv GmbH Chemnitz, Steuerberater Michael Eichhorn von Eichhorn Ody Morgner Steuerberatungsgesellschaft mbH und der BARMER und natürlich den CZA-Arbeitgebern besprochen haben um aufzuzeigen, wie vielseitig und umfassend BGF doch sein kann.

Um euch mal einen kleinen Einblick in das Spektrum zu geben:

➡ BGF-Leistungen der Krankenkassen wie die BARMER:

  • Datenbasierte Analysen – auch anhand eurer Teams.

  • Programme speziell für Azubis – bspw. zu Mediensucht.

  • Digitale Gesundheitsangebote – wichtig für hybride Teams.

  • Neue Themen und Maßnahmen im Fokus: Frauengesundheit, Planetary Health, Longevity.

➡ BGF-Angebote unserer regionale Partner wie Spoorth in Chemnitz:

  • Dynamischer Fußcheck – nicht nur für Lauf-, auch für Arbeitsschuhe wichtig

  • 4D-Rückenscan – wegen Schiefstellungen, Schuheinlagen und Co.

  • Venenscan – wegen medizinisch schweren Folgen bei sitzenden Tätigkeiten, körperlich schwerer Arbeit und Co.

  • Bikecheck – weil auch das Jobrad keine Schmerzen verursachen soll

Also: Wer mehr von unseren HR-Insights mitbekommen möchte, sollte als Arbeitgeber schnell bei uns Partner werden ;-)
Der nächste CZA-Stammtisch kommt bald!