No. 153 – Alles neu macht der Mai!
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessierte und Verbündete,
wir sind „schnapp-ab“ mit den allermeisten 2024er Steuererklärungen noch rechtzeitig fertig geworden. Die Abgabefrist lieft am 30.04. aus. Ein paar Nachzügler*innen gibt es leider immer. Trotzdem möchten wir schon jetzt darauf hinweisen, dass sich die Frist für die 2025er Steuererklärungen wieder normalisiert: deren Abgabe ist zum 01.03.2027 fällig. Denn nach der Frist ist vor der Frist… Deshalb benötigen wir Ihre Unterlagen für 2025 – soweit sie uns nicht bereits vorliegen – spätestens bis zum 04.10.2026, um noch rechtzeitig fertig werden zu können. Bitte merken Sie sich die Termine vor.
Irre brechen sinnlose Kriege vom Zaun, die sie nicht gewinnen können. Die deshalb grassierende Krisenstimmung, die sich u.a. an den Tankstellen auch in Preiserhöhungen konkretisiert hat, wird gewiss nicht mit überschaubaren freiwilligen Prämien an Arbeitnehmer*innen (die noch dazu von Dritten, nämlich den Unternehmen bezahlt werden müssen) oder mit zeitlich begrenzten Mineralölsteuersenkungen beseitigt werden können. Wir hoffen, dass der Mai auch sinnfällige Vorschläge der Bundesregierung hervorbringt, die über Kürzungen bei den Ärmsten hinausgehen. Eine moderate Steuersatzerhöhung bei den einkommensstärksten 5 % sollte dabei ebenso wenig ein Tabu sein (unter dem ewigen Kanzler Kohl galt ein Spitzensteuersatz für Unternehmen und Privatpersonen von 56 % plus Kirchensteuer) wie für die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Verbeamteten und Vermögenden, vielleicht nach Schweizer Modell durch Direkteinzug mit dem Einkommensteuerbescheid. Noch immer ist es so, dass (un- und selbständige) Arbeit (mit bis zu 45 % Spitzensteuersatz) viel höher besteuert wird als Kapitalbesitz (lächerliche 25 % Abgeltungssteuer). Warum das so ist, kann niemand erklären. Darum sollten wir uns tatsächlich nicht darüber wundern, dass die Unzufriedenheit mit der Bundesregierung nur weiter zunimmt. Und auch der neueste Vorschlag aus dem Finanzministerium, der zum Ziel hat, die Selbstanzeigemöglichkeiten bei Steuerhinterziehung einzuschränken, ist gewiss nicht der große Wurf.
Und hier folgen die konkreten steuerlichen Neuigkeiten:
1. Der EuGH hat die deutsche Regelung für die umsatzsteuerliche Aufteilung der Beherbergungsleistung in einen Übernachtungs- und einen Frühstücksteil als rechtmäßig anerkannt. Angesichts des seit Jahresanfang reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Speisen ist das aber durchaus verschmerzbar.
2. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat ein Geldgeschenk von 20 T€ zu Ostern als unüblich – und damit als schenkungsteuerpflichtig angesehen. Maßgeblich sei die „allgemeine Verkehrsanschauung“, nicht die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten. Das widerspricht der Auffassung namhafter Kommentare. Das Gericht hat die Revision zugelassen.
3. Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf führt auch eine 7-jährige Verlustperiode nicht zwingend zu einer (steuerlich nicht anzuerkennenden) Liebhaberei, wenn eine realistische Gewinnprognose für einen längeren Zeitraum (im Urteilsfall 30 Jahre für die Vercharterung eines Flugzeugs) vorliegt und private Neigungen ausgeschlossen werden können (der Eigentümer verfügte selbst nicht über einen entsprechenden „Pilotenschein“).
4. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Feier zum Abschied eines Arbeitnehmers nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Das ist gut so; wir haben das bislang selbst auch nicht für steuerpflichtig gehalten oder so behandelt.
5. Akute Frühjahrsmüdigkeit könnte zu einem Verhandlungsfehler und damit zu einem unwirksamen Gerichtsurteil führen, wie der BFH entschieden hat: ein schlafender Richter konnte der Verhandlung nicht folgen. Im Urteilsfall war sogar ein lautes Schnarchen zu vernehmen: Und wer schnarche, schlafe ganz offensichtlich. Dem Schnarchen gehe nämlich „typischerweise eine nicht nur kurze Zeit der Unaufmerksamkeit und des Schlafens“ voraus.
Wir wünschen Ihnen wundervolle Neuigkeiten im Mai, keinen Weltuntergang am 30., sondern einen wundervollen Frühlingsmonat mit spannenden Sportereignissen wie dem DFB-Pokalfinale der Herren am 23., dem der Damen am 14. oder dem 24h-Rennen auf dem Nürburgring am 16./17, das einige von uns mit großem Interesse verfolgen ;-), nicht nur, weil zum allerersten Mal auch ein Formel 1-Weltmeister daran teilnimmt.
Frühlingshafte Grüße senden allen
Michael Eichhorn | Dieter Morgner | Sandy Tischer | Beatrix Fischer