No. 155 – E‑Rechnungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessierte und Verbündete,

wir erinnern uns bitte alle kurz an das Thema „E-Rechnung“, das wir in der Vergangenheit schon mehrfach beleuchtet hatten. Noch einmal möglichst kurz zusammengefasst: Alle Unternehmen, die im Jahr 2026 mehr als 800 TEuro Umsatz erzielen, müssen ab 2027 an ihre Unternehmenskund*innen (nur „B2B“, keine Endverbraucher*innen = „B2C“!) E-Rechnungen verschicken. Wir empfehlen das ZUGFeRD-Format. Weitere Ausnahmen gelten für Kleinunternehmen, Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro brutto) und bestimmte umsatzsteuerfreie Umsätze. Alle anderen Unternehmen müssen die E-Rechnung spätestens ab 2028 umsetzen. Auch der Vorsteuerabzug ist ab 2027 an das E-Rechnungsformat geknüpft: wer von einem Unternehmen, das ab 2027 E-Rechnungen ausstellen muss, keine E-Rechnung erhält, hat ab 2027 auch keinen Vorsteuerabzug. Sie müssen also prüfen, ob Ihnen einen E-Rechnung vorliegt – am besten, bevor Sie bezahlen. Unser Beleghub sagt Ihnen, ob die betreffende Rechnung eine E-Rechnung ist – oder nicht. Wer noch nicht richtig durchblickt, schaut in die wirklich gut aufbereitete Darstellung der IHK München. Oder kontaktiert seine Ansprechpartner*in bei uns.


Von der EDV-Umstellung ein wenig gestresst grüßen

Michael Eichhorn  |  Dieter Morgner  |  Sandy Tischer  |  Beatrix Fischer

Sascha